Waldbad Theessen


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Badeordnung

Waldbadordnung


Haus- und Badeordnung

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
____Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im
____gesamten Bereich des Waldbad Theeßen.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
__1. Die Haus- und Badeordnung des Waldbad Theeßen ist für alle Badegäste ____verbindlich.
__2. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Badegast die Haus- und Bade- ____ordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten ____Betrieb an.
__3. Das Personal oder weitere Beauftragte des Waldbad Theeßen üben das Haus- ____recht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Waldbad ____Theeßen ist Folge zu leisten.

____Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein ____Hausverbot durch den Betreiber oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht ____erstattet.
__4. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei mißbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder ____Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
__5. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und ____Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. ____Für Camping und Caravaning gelten zusätzliche Regelungen.

§ 3 Badegäste
__1. Der Besuch des Waldbad Theeßen steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Bereichen gelten Einschränkungen.
__2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Diese muss auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorgelegt ____werden.
__3. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar ____gefährden, ist die Benutzung des Waldbad Theeßen nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
__4. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
____- die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
____- die Tiere mit sich führen,
____- die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
____- die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.
__5. Freibäder dürfen Kinder unter 7 Jahren nur unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson besuchen.

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
__1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und ____Badeordnung.
__2. Für besondere Angebote gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
__3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Anlagen oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder ____Erstattung.
__4. Erworbene Eintrittskarten werden nicht erstattet.
__5. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 5 Verhaltensregeln
__1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Sauberkeit, ____Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
__2. Die Bade- und Sporteinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und ____verpflichtet zum Schadenersatz. Für Abfälle sind die vorhandenen Behälter zu benutzen.
__3. Findet der Badegast Verunreinigungen vor, so möchte er dies doch bitte dem Personal mitteilen. Nachträgliche Beschwerden ____können nicht berücksichtigt werden.
__4. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen sind nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.
__5. Mobiltelefone und Radios benutzen Sie bitte so, dass andere Besucher nicht belästigt werden.
__6. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet. Fotografieren zu ____gewerblichen Zwecken ist ohne Genehmigung des Betreibers nicht gestattet.
__7. Verteilen oder Anbringen von Druck- und Reklameschriften bedarf der Zustimmung des Betreibers.
__8. Im Waldbad Theeßen ist das Angeln nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden als Wilderei verfolgt.
__9. Hunde dürfen leider (noch) nicht ins Waldbad.
_10. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt.
_11. Das Radfahren auf dem Gelände des Waldbades ist nicht gestattet. Fahrräder können mit ins Waldbad geschoben werden.

§ 6 Verhalten im Badebereich
__1. Die Nutzung des Badesees verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
__2. Das Badewasser darf nicht verunreinigt werden.
__3. Das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste vom Steg, dem Sprungbrett, den Rutschen und Podesten ist verboten.
__4. Aus Sicherheitsgründen bleibt der mittlere Stegteil dem Aufsichtspersonal vorbehalten.
__5. Der Filterteich am Südende des Badesees und der vorgelagerte Damm (Schilfbereich) einschließlich der Böschung sollen nicht ____betreten werden.
__6. Achtung !! Die vom Rettungspersonal überwachte Fläche erstreckt sich vom Nichtschwimmerteil bis zur Linie Traktorrad – ____Podest. Eltern mit Kleinkinder und Nichtschwimmer meiden bitte den hinteren Teil.
__7. Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Sees benutzen.
__8. Rettungsgeräte dürfen nicht unbefugt benutzt werden.

§ 7 Besondere Einrichtungen
__1. Bei Sprunganlagen, Rutschen und Klettergerüsten sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
__2. Das Springen von der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr und ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal ____gestattet. Vor dem Absprung ist sicher zu stellen, dass der Sprungbereich frei ist. Den Absprungbereich darf jeweils nur eine ____Person betreten. Der Aufenthalt im Sprungbereich ist nach Freigabe der Sprunganlage verboten.
__3. Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand und sitzend mit Blick nach vorn benutzt werden. ____Der ständige Aufenthalt im Landebereich der Rutsche ist verboten.
__4. Das Betreten des Steges ist dem Aufsichtspersonal vorbehalten und durch entsprechende Absperrungen gekennzeichnet. Die ____gekennzeichneten Notausstiege sind nur in absoluten Notlagen zu benutzen.
__5. Das Ball- und Ringspielen ist nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen, bzw. so, dass kein anderer Badegast belästigt oder ____geschädigt wird, gestattet. Für Sach- und Personenschäden haftet der Verursacher.
__6. Spielgeräte können trotz TÜV durch überzogenes oder rücksichtsloses Benutzen auch für unbeteiligte Dritte gefährlich sein ____(Hineinlaufen in Schaukel- oder Rundlaufbewegungen). Rücksicht und Vorsicht auf andere, insbesondere auf die kleinen ____Badegäste, sind hier erforderlich. Eltern, Begleitpersonen und das Aufsichtspersonal sollten die Kinder auch auf dem ____Spielplatz im Auge haben. Nicht jedes Spielgerät ist für jede Altersgruppe geeignet.


II HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

§ 8 Haftung bei Schadensfällen
__1. Die Badegäste benutzen das Waldbad Theeßen auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften - außer ____für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ____ist ausgeschlossen, wenn der Badegast den Schaden selbst verursacht hat. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen des ____Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt ____eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
__2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nicht. Dies gilt auch bei Beschädigungen der ____Sachen durch Dritte.
__3. Unfälle und Diebstähle sind unverzüglich dem Badepersonal anzuzeigen.

Fassung: Mai 2010


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