Waldbad Theessen


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Campingordnung

Waldbadordnung

Camping- und Caravaningordnung

Grundsätzlich gilt für den Campingbereich die Haus- und Badeordnung des Waldbad Theeßen und zusätzlich folgende Regelungen:

1. An- und Abmeldung
Der Zutritt zum Campingbereich ist nur nach Anmeldung gestattet. Bei der Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener campen.
Vor dem endgültigen Verlassen des Geländes meldet sich der Campinggast wieder ab. Die Abreise sollte bis 10.00 Uhr erfolgen, da sonst ein weiteres Übernachtungsentgelt bzw. Eintrittsgeld berechnet wird.
Der Stellplatz ist gesäubert zu hinterlassen.

2. Nutzungsentgelte
Die Preise für Camping und Caravaning sind an der Kasse ausgehängt. Die Bezahlung für Übernachtung und die Müllgebühr erfolgt am Anreisetag, die Abrechnung für Strom bei Abmeldung am Abreisetag.
Besucher der Campinggäste sind auch Besucher des Waldbades und zahlen den Eintrittspreis lt. Preisliste.

3. Stellplatz
Der Stellplatz wird dem Campinggast vom Schwimmmeister des Waldbades zugewiesen.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Zufahrt für Rettungsdienste uneingeschränkt möglich ist.
Das Befahren des Campingplatzes ist in der Regel zur An- und Abreise in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Ganztägig ist das Auf- oder Herunterfahren vom Platz auf ein Mindestmaß zu beschränken, ansonsten stehen die Parkplätze auf den ausgewiesenen Parkflächen zur Verfügung.
Das Ziehen von Gräben um das Zelt ist nicht gestattet. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass keine Persone durch Zeltpflöcke, Zelt- schnüre oder durch anderes Zeltzubehör gefährdet wird.


4. Ruhezeiten: 22.00 – 7.00 Uhr
Ruhestörender Lärm ist generell zu vermeiden.
Um die Nachtruhe auf dem Platz und die Waldruhe im angrenzenden Revier zu ermöglichen, ist die Lautstärke von Radios, Fernsehgeräten o.ä., aber auch von Unterhaltungen so zu reduzieren, dass niemand gestört wird. Störung heißt, der Schallpegel liegt wesentlich über dem aktuellen Umgebungsgeräusch. Zuwiderhandlungen werden mit Entfernen der Lärmquellen vom Platz geahndet. Wer gegen Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muß mit sofortigem Platzverweis rechnen.

5. Sonstige Regelungen
Grillen und Lagerfeuer ist nur mit Zustimmung des Schwimmmeisters gestattet. Im Jerichower Land ist ein Lagerfeuer nur mit behördlicher Genehmigung gestattet. Bei jedem Feuer muß ein mit Wasser gefüllter Eimer bereitstehen.

Das Baden ist nur während der Öffnungszeiten gestattet. Während der Nachtruhe herrscht absolutes Badeverbot.
Die Entleerung von Chemietoiletten ist derzeit noch nicht möglich.

6. Weisungsrecht
Der Schwimmmeister ist berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern, bzw. diese des Platzes zuverweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Campingbereich und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint. Schon gezahlte Campingentgelte werden nicht erstattet.



Fassung: Mai 2010


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